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   BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 77.06   

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https://dejure.org/2006,14638
BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 77.06 (https://dejure.org/2006,14638)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2006 - 7 B 77.06 (https://dejure.org/2006,14638)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2006 - 7 B 77.06 (https://dejure.org/2006,14638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung für die Inanspruchnahme eines Grundstücks mit anschließender Verwendung im komplexen Wohnungsbau; Nichtwürdigung des Vortrags des Klägers und der unstreitigen Umstände in der erforderlichen "kritischen Gesamtschau" seitens des Gerichts; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 77.06
    Zwar kann eine denkfehlerhafte Bewertung von Indizien ein die Verfahrensrüge eröffnender Verstoß gegen eine ordnungsgemäße richterliche Überzeugungsbildung sein (Urteil vom 19. Januar 1990 BVerwG 4 C 28.89 BVerwGE 84, 271 f. = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 77.06
    Mit Angriffen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann daher im Regelfall ein Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht geltend gemacht werden (stRspr, vgl. Beschluss vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 77.06
    Dies würde einen zweifelsfreien, also offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen der Vorinstanz und dem Akteninhalt voraussetzen (stRspr, Beschluss vom 19. November 1997 BVerwG 4 B 182.97 Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 77.06
    Dabei besteht eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber nicht rechtskundigen und anwaltschaftlich nicht vertretenen Beteiligten (Beschluss vom 1. März 2001 BVerwG 6 B 6.01 NVwZ 2001, 922).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 77.06
    Die Beschwerde begründet somit mit ihrem Vorbringen keine Aktenwidrigkeit; sie greift vielmehr die tatrichterliche Rechtsauffassung und Überzeugungsbildung an, die als Verfahrensmängel nicht rügefähig sind (stRspr, Beschlüsse vom 2. November 1999 BVerwG 4 BN 41.99 UPR 2000, 226 und vom 4. Oktober 2005 BVerwG 6 B 40.05 juris).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 77.06
    Dem Tatsachengericht ist durch § 108 Abs. 1 VwGO die Aufgabe übertragen, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den streiterheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. Beschluss vom 14. März 1988 BVerwG 5 B 7.88 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31).
  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 40.05

    Annahme einer konkreten Gefahr durch Hunde ohne Maulkorb oder Leine; Vorliegen

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 77.06
    Die Beschwerde begründet somit mit ihrem Vorbringen keine Aktenwidrigkeit; sie greift vielmehr die tatrichterliche Rechtsauffassung und Überzeugungsbildung an, die als Verfahrensmängel nicht rügefähig sind (stRspr, Beschlüsse vom 2. November 1999 BVerwG 4 BN 41.99 UPR 2000, 226 und vom 4. Oktober 2005 BVerwG 6 B 40.05 juris).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 2 B 26.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Zurückweisung des Einwandes der unrichtigen

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 77.06
    Ohne einen Anhalt für die Annahme, dass der Kläger bei seiner Rechtsverfolgung von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist und deshalb einen zur Wahrnehmung seines Rechts gebotenen Tatsachenvortrag unterlassen hat, kommt eine Hinweispflicht gemäß § 86 Abs. 3 VwGO nicht in Betracht (Beschluss vom 15. April 1998 BVerwG 2 B 26.98 juris m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.2008 - 9 B 58.08

    Verwertung - Bescheidung - rechtliches Gehör - Anhörungsrüge - Kosten

    Damit beanstandet der Beklagte aber keine fehlerhafte Verwertung des vorliegenden Tatsachenmaterials, sondern eine unzutreffende, von seiner eigenen Rechtsansicht abweichende Rechtsanwendung durch das Oberverwaltungsgericht, die die Rüge der Aktenwidrigkeit von vornherein nicht begründen kann (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 29. November 2006 BVerwG 7 B 77.06 juris m.w.N.).
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